Die Klage erweist sich – wie im Folgenden darzulegen ist – hinsichtlich der Nichterfüllung der Prozessvoraussetzungen als spruchreif. Kopien der Klage sowie der Beilagen (act. 2 und act. 3/1–5) sind der Beklagten mit diesem Endentscheid zuzustellen. II. (Prozessuales) 1.