"Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin zu bezahlen: Ferienlohn für 25 Arbeitstage ca. 6'930 brutto zuzüglich Verzugszins von 5% seit 24.09.2025 [2 Wochen: 20.12.24 bis 02.01.25 (Ferien berechnet während Krankheit -> Arztzeugnis) und 3 Wochen von 2025] Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin die nachfolgenden Dokumente aus- und zuzustellen: - Zeugnis über Leistung und Verhalten (Entwurf beigelegt) - Arbeitsbestätigung - Lohnabrechnung für die Zeit von 01.2024 bis 07.2025 - Lohnausweis Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten."