2.2. Die Klägerin macht kurz zusammengefasst geltend, dass die Kündigung missbräuchlich sei, weil die Kündigungsbegründung der Beklagten – finanzielle Gründe und eine Restrukturierung – vorgeschoben sei resp. nicht zutreffe, da die Klägerin durch eine neu angestellte Mitarbeitende ersetzt worden und die Produktentwicklung weitergelaufen sei. Die Klägerin erachtet vielmehr die Schwangerschaft, die Elternzeit, ihre künftige Mutterrolle und damit zusammenhängende Befürchtungen von Abwesenheiten als Grund für die Kündigung. Sie verlangt eine Pönalentschädigung von vier Monatslöhnen resp. Fr. 27'333.33 zzgl. Zinsen.