Präsident i.V. MLaw L. Schwendener als Einzelrichter, Gerichtsschreiberin MLaw E. Tahiri) Rechtsbegehren: "Es sei die Beklagte zu verpflichten, der Klägerin CHF 27'733.33 nebst Zins zu 5% seit 01.08.2024 zu bezahlen. Unter Entschädigungsfolgen zzgl. MWST von 8.1% zu Lasten der Beklagten." Erwägungen: