Dabei handelt es sich um einen festen Lohnbestandteil, auf dessen Ausrichtung der Arbeitnehmer einen Anspruch hat (SENTI CHRISTOPH, Die Abgrenzung zwischen Leistungslohn und Gratifikation, AJP 2002, S. 670 m.w.H.). Der obligatorische Anspruch entsteht nicht erst zum Jahresende, sondern anteilsmässig für jeden einzelnen Monat. Hingegen wird die Forderung erst auf den vereinbarten Zahlungstermin fällig. Verlässt der Angestellte während des Jahres den Arbeitsplatz, so werden mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses sämtliche Forderungen – und damit auch sein Anspruch pro rata temporis – fällig (SENTI, a.a.O., S. 670).