1. Die Beklagte sei zu verpflichten, dem Kläger den Betrag von CHF 154.45 zzgl. Zins von CHF 27.60 zu bezahlen. 2. Die Beklagte sei ferner zu verpflichten, dem Kläger CHF 1'776.– für seine Umtriebe zu bezahlen. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten. Erwägungen: I. Prozessgeschichte