Die Kündigung steht auch in zeitlicher Hinsicht in direktem Zusammenhang mit dem eskalierten Konflikt vom 18. Dezember 2023. Insgesamt gesehen wiegen die Gründe für die Missbräuchlichkeit der Kündigung jedoch verhältnismässig nicht sehr schwer und das Verschulden der Beklagten bewegt sich im mittleren Bereich. Es wurde beispielsweise nicht vorgebracht, dass die Klägerin in den Team-Sitzun- gen jeweils persönlich angegangen worden wäre oder von der Klägerin direkt verlangt worden wäre, entgegen ihrer Überzeugung an einem Event von C._____ teilzunehmen.