Dies insbesondere mit Blick auf den Verlauf, den die Team-Sitzung vom 18. Dezember 2023 unbestrittenermassen genommen hat. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass das Verhalten der Klägerin in einigen Situationen, wenn auch nur leicht, verwundert, jedoch kann auch aus den beigelegten E-Mails nicht gesehen werden, in welcher Form das Verhalten der Klägerin das Team aufgehetzt haben soll (act. 7/23). Dass der Konflikt am 18. Dezember 2023 eskalierte und die Team-Sitzung in Unruhe geendet hat, bestätigen denn auch beide Parteien.