Mit dem beschriebenen Verhalten nimmt die Beklagte unter anderem bzw. grösstenteils Bezug auf den Konflikt zwischen den Parteien, welcher anlässlich der Team-Sitzung vom 18. Dezember 2023 vollends eskalierte. Vorgängig zu dieser Team-Sitzung suchte die Klägerin bereits am 6. Dezember 2023 telefonisch das Gespräch mit dem CEO der Beklagten bzw. sodann mit D.___