Da dies nicht geschehen ist, kann gesagt werden, dass diese Sorgfalts- bzw. Treuepflichtverletzung, sofern denn eine vorliegt, nicht direkt kausal für die Kündigung gewesen sein kann, zumal die Kündigung über ein Jahr später ausgesprochen wurde. Weiter bringt die Beklagte vor, sie habe die Kündigung ausgesprochen, da die Klägerin das gesamte Team gegen die Beklagte und namentlich gegen den CEO sowie den Verwaltungsratspräsidenten der Beklagten aufgebracht habe.