2.3.5. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Klägerin während der Kündigungsfrist durch die Beklagte vom Team und von Kunden isoliert wurde. Wie die Klägerin ausführlich schildert, wurde diese Vorgehensweise von der Klägerin als sehr belastend wahrgenommen. Entsprechend ist festzuhalten, dass die Beklagte ihre Fürsorgepflichten auch anlässlich der Umstände in der Kündigungsfrist verletzt hat und sich die Kündigung auch in der Art und Weise der Umsetzung als missbräuchlich erweist. 2.4. Kausalzusammenhang und Beweislast