auch durch die Arztzeugnisse belegt wird (act. 7/18). Die Arztzeugnisse weisen zudem aus, dass die Klägerin an einem Erschöpfungssyndrom bzw. einer reaktiven Depression litt (act. 7/18). Gemäss der Behandlungsbestätigung vom 16. Januar 2025 wird als Hauptbelastungsfaktor die berufliche Situation der Klägerin vorgebracht (act. 7/18) . Es ist weiter unbestritten, dass die Klägerin die Zeit in der Kündigungsfrist, in welcher sie arbeitsfähig war, im Home-Office verbracht hat.