Weiter bestreitet die Beklagte, dass die Klägerin von Meetings und Anlässen ausgeschlossen worden sei und führt zudem aus, dass die Löhne immer pünktlich bezahlt worden seien (Prot. S. 8 f.). Hinsichtlich des von der Klägerin vorgebrachten Kontaktverbots der Klägerin zu den Kunden führt die Beklagte aus, dass der Ehemann der Klägerin auch in dieser Branche tätig gewesen sei und zuvor gekündigt habe. Es habe Anzeichen gegeben, dass Kunden der Beklagten kontaktiert worden seien. Insofern sei es eine sinnvolle und zulässige Massnahme gewesen, dass die Klägerin während der Arbeitszeit mit wichtigen Kunden keinen Kontakt mehr hatte (Prot.