2.3.3. Die Beklagte bestreitet, dass die Klägerin herablassend behandelt worden sei. Vielmehr habe sie sich nicht mehr aktiv eingebracht und sei während der Kündigungsfrist mehrheitlich krank geschrieben bzw. in den Ferien gewesen. Die Klägerin sei von sich aus ins Home-Office gegangen. Es sei jedoch klar gewesen, dass zwischen den Parteien keine gute Zusammenarbeit mehr war. Weiter bestreitet die Beklagte, dass die Klägerin von Meetings und Anlässen ausgeschlossen worden sei und führt zudem aus, dass die Löhne immer pünktlich bezahlt worden seien (Prot. S. 8 f.).