Die bereits angekündigte "Abschottung" vom Team sei beispielsweise so umgesetzt worden, dass die Klägerin vollständig ins Home-Office verbannt worden sei und von wöchentlichen Büromeetings und von Büroanlässen (z.B. Skitag) ausgeschlossen worden sei. Schliesslich sei der Klägerin Ende März kurzzeitig der Lohn zurückbehalten worden, während alle übrigen Mitarbeitenden den Lohn rechtzeitig - 17 -