2.3.2. Die Klägerin führt zusammengefasst aus, sie sei per 9. März 2024 wieder arbeitsfähig gewesen und habe ihre Arbeitskraft wieder angeboten. Die Klägerin sei bis zum Austritt herablassend behandelt worden und ihr seien sämtliche Kompetenzen entzogen bzw. verboten worden, mit Kunden in Kontakt zu treten. Die bereits angekündigte "Abschottung" vom Team sei beispielsweise so umgesetzt worden, dass die Klägerin vollständig ins Home-Office verbannt worden sei und von wöchentlichen Büromeetings und von Büroanlässen (z.B. Skitag) ausgeschlossen worden sei.