sonen an Events beliefern würde. Genannt worden seien zum Beispiel "Mörder", "Vergewaltiger" und "Russen". Daraufhin sei die Situation vollends eskaliert und sämtlich Mitarbeitenden hätten lautstark ihren Unmut kundgetan. Versuche, den heftigen Konflikt zwischen der Geschäftsleitung der Beklagten und dem Team im Allgemeinen bzw. zwischen der Klägerin und D._____ im Besonderen zu lösen, habe es nie gegeben (act. 6 Rz. 18).