im Sinne der Beklagten gehandelt habe. Andererseits seien C._____ und D._____ anlässlich des Interviews über die Stadt Winterthur und deren Stadtrat hergezogen (act. 6 Rz. 10). Zwischendurch habe C._____ Argumente der rechtsextremen Gruppierung "Junge Tat" verteidigt, wobei D._____ seine wohlwollende Zustimmung hierzu abgegeben habe (act. 6 Rz. 11).