Einerseits habe sich D._____ für das Vorgehen derjenigen ehemaligen Mitarbeiterin entschuldigt, welche ein Catering der Beklagten für ein Fest, organisiert durch C._____, abgesagt hatte. Grund für die Absage seien die Kurzfristigkeit der Anfrage von C._____, die Unsicherheit hinsichtlich Leistung des Kostenvorschusses sowie die öffentlichen Äusserungen von C._____ gewesen. D._____ habe anlässlich des Interviews nicht die ehemalige Mitarbeiterin verteidigt, vielmehr habe er die Aussagen von C._____ bestätigt, dass die ehemalige Mitarbeiterin nicht -4-