Am 5. November 2024 reichte die Klägerin eine unbegründete Klage samt Klagebewilligung und weiteren Beilagen ein (act. 1 – 4/1-10). Die Parteien wurden in der Folge auf den 5. Februar 2025 zur Hauptverhandlung vorgeladen (act. 5). Anlässlich dieser Hauptverhandlung erstatteten die Parteien die Klagebegründung sowie die Klageantwort und in der Folge die Replik und die Duplik (act. 6 – 10/1-9; Prot. S. 4 ff.). Das Verfahren erweist sich als spruchreif. II. Prozessuales