"1. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin Fr. 1'200 brutto (für netto) zzgl. Zins von 5% seit 1. Juni 2024 zu bezahlen. 2. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin Fr. 28'500 netto zzgl. Zins von 5% seit 1. Juni 2024 zu bezahlen. 3. Unter Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten." Erwägungen: I. Prozessgeschichte