Somit ist von einem Streitwert von CHF 5'755.– auszugehen. Bei diesem Streitwert beträgt die Grundgebühr für eine anwaltliche Vertretung nach der zürcherischen Verordnung über die Anwaltsgebühren in der Regel CHF 1'424.– (§ 4 Abs. 1 Anw- GebV, zuzüglich allfälliger MwSt.) und ist mit der Erarbeitung der Begründung oder Beantwortung der Klage verdient. Die Gebühr deckt auch den Aufwand für die Teilnahme an der Hauptverhandlung ab (§ 11 Abs. 1 AnwGebV). Für die Teilnahme an der Fortsetzung der Hauptverhandlung vom 27. November 2024 rechtfertigt sich in Anwendung von § 11 Abs. 2 AnwGebV die Berechnung eines Zuschlags von 10 %.