4.4. Der Rückforderungsanspruch der Beklagten ist nach der Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung zu beurteilen. Gemäss Art. 62 Abs. 1 OR sind ohne Rechtsgrund und irrtümlich erbrachte Leistungen zurückzuerstatten. Gemäss Art. 63 Abs. 1 OR kann der Arbeitgeber die freiwillig bezahlte Nichtschuld nur dann zurückfordern, wenn er nachzuweisen vermag, dass er sich über die Schuldpflicht im Irrtum befunden hat.).