Der Kläger habe auch systematisch falsche Arbeitszeiten aufgeschrieben. Dies sei bei Einsätzen anlässlich derer der Kläger ein Firmenfahrzeug verwendet habe erstellt. Anhand der vom Kläger zurückgemeldeten Arbeitszeiten und den effektiven Zeiten, welche er am Einsatzort verbracht habe, sei ersichtlich, dass der Kläger bei jenen Tagen, wo er ein Firmenfahrzeug verwendete, 64,144 Stunden zu viel deklariert habe, welche ihm ausbezahlt worden seien. Bei dem mit dem Kläger vereinbarten Stundenlohn von CHF 25.40 inkl. 8.33% Ferienanteil, ergebe sich eine "erschlichene" Summe von CHF 1'629.25.