DIKE Komm ZPO- KRIECH, N 9 zu Art. 236). Das Gericht ist weiter nicht verpflichtet, auch im Rahmen der sozialen Untersuchungsmaxime, ein Klagefundament aufgrund der rudimentären Vorbringen des Klägers zusammenzustellen, insbesondere wenn er seinen Mit- -6- wirkungspflichten nicht nachgekommen ist. Nach dem Gesagten ist daher auf die Klage nicht einzutreten. 4. Widerklage