somit nach Ablauf von 30 Tagen ab letztmaligen Anspruch auf halben Monatslohn passiert sei. Dem Kläger wurde vor Erlass einer Verfügung die Gelegenheit gegeben, sich innert 20 Tagen zur Sache zu äussern und begründete Einwände zu erheben (act. 4/4). Gemäss dem Scheiben der Streitberufenen C._____ AG sei der Anspruch des Klägers mit Verfügung vom 16. Januar 2024 verneint worden und diese Verfügung sei unangefochten in Rechtskraft erwachsen (act. 30). 3. Prozessvoraussetzungen / Bestimmtheit des Rechtsbegehrens