__ AG die Streitberufung mitgeteilt (act. 28). Mit Eingabe vom 11. Juni 2024 teilte die C._____ mit, dass sie in den Prozess nicht als Nebenintervenientin eintrete. Ihre Verfügung vom 16. Januar 2024 sei unangefochten in Rechtskraft erwachsen (act. 30). Die Parteien wurden zur Fortsetzung der Hauptverhandlung vom 8. Juli 2024 vorgeladen (act. 31). Der Kläger stellte am 29. Juni 2024 jedoch ein Ausstandsbegehren, weshalb die Ladungen abgenommen wurden (act. 35 und act. 37). Das Ausstandbegehren wurde mit Verfügung vom 23. August 2024 abgewiesen (act. 51). Den Parteien wurde mit Schreiben vom 27. September 2024 die Fortsetzung des Verfahrens angekündigt.