__ den Streit im Sinne von Art. 78 Abs. 1 ZPO (act. 7 S. 2). Anlässlich der Hauptverhandlung vom 18. April 2024 wurde der Kläger zur Begründung seiner Klage befragt und die Beklagte und Widerklägerin (nachfolgend: Beklagte) erstattete die Klageantwort und erhob Widerklage (act. 16). Die Hauptverhandlung wurde nach Erstattung der Klageantwort und Erhebung der Widerklage unterbrochen und die Fortsetzung vertagt, damit sich der Kläger -3-