Rechtsbegehren des Klägers: (act. 1 i.V.m. act. 2 sinngemäss) 1. Die Beklagte sei zu verpflichten, dem Kläger den Unfall-Kranken- lohn zu bezahlen. 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der beklagten Partei. Rechtsbegehren der Beklagten: (act. 16 S. 1) " 1. Die Klage sei vollumfänglich abzuweisen. 2. Unter Entschädigungsfolgen zzgl. MWST zulasten des Klägers."