3.8. Angesichts des vorstehend Ausgeführten ist es auch irrelevant, dass die Klägerin die von der Beklagten vorgelegte Information betreffend Anerkennung von ausländischen Diplomen bei reglementierten Berufen unterzeichnet hat. Vielmehr ist diese Information eher dazu geeignet, den falschen Eindruck zu erwecken, dass es sich bei Koch/Köchin um einen reglementierten Beruf handelt, für dessen rechtmässige Ausübung es einer Anerkennung des ausländischen Diploms bedarf. Dies ist bei Koch/Köchin aber gerade nicht der Fall.