Dazu wird im Kommentar festgehalten, dass das SBFI in der Regel davon ausgehe, dass eine zweijährige Ausbildung mit einem Berufsattest und eine dreijährige Ausbildung mit einem Fähigkeitszeugnis vergleichbar ist. Wenn sich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer diesbezüglich Fragen stellen würden, könne das SBFI auf Gesuch des Arbeitnehmers die Gleichwertigkeit des ausländischen Diploms im Einzelfall prüfen. -9- 2.2. Reglementierte Berufe