4. Die Klägerin hat während einer 5-jährigen Ausbildung in Italien zwei Diplome erfolgreich abgeschlossen. Zum einen das "Operatore dei servizi della ristorazione - settore cucina" mit Abschluss am [Datum] und zum anderen das "Tecnico dei servizi della ristorazione" mit Abschluss am [Datum]. Nach ihrer Ausbildung hat sie dann in Italien drei Jahre lang in der Gastronomie gearbeitet, bevor sie sich bei der Beklagten für eine erste Anstellung in der Schweiz beworben hat. 5. Auf die Sachdarstellungen der Parteien ist nachfolgend, soweit entscheidrelevant, einzugehen. IV. Feststellungsklage 1. Rechtsbegehren der Klägerin