Unbestrittenermassen hat die Klägerin aber bereits ab dem zweiten Anstellungsjahr als "Chef de Partie" gearbeitet. Unbestritten ist ebenso, dass der/die "Chef de Partie" Aufgaben eines Kochs/einer Köchin wahrnimmt und dass die Klägerin ab dem zweiten Anstellungsjahr im Restaurant der Beklagten insbesondere für die Stationen "Antipasti" und "Primi Piatti" (Pasta oder Risotto) sowie teilweise – bei Tätigkeit des Küchenchefs im Service – für die "Secondi Piatti" (Fleisch oder Fisch) eigenverantwortlich zuständig war. 2. Das Arbeitsverhältnis wurde durch die Klägerin mit Schreiben vom 18. Oktober 2022 per 31. Dezember 2022 beendet.