Am 22. September 2023 reichte die Beklagte eine Stellungnahme zur Klage ein. In der Folge wurden die Parteien mit Vorladung vom 26. September 2023 zur Hauptverhandlung auf den 14. November 2023 vorgeladen. Diese Hauptverhandlung wurde aufgrund eines Verschiebungsgesuchs der Klägerin auf den 9. Januar 2024 verschoben. Anlässlich der Hauptverhandlung erstatteten die Parteien ihre Parteivorträge. Vergleichsgespräche verliefen erfolglos. In der Folge erging am 25. Januar 2024 ein unbegründetes Urteil. Mit Eingabe vom 5. Februar 2024 (Datum Poststempel) ersuchte die Beklagte fristgerecht um Begründung des Urteils. -3-