Fähigkeitszeugnis (EFZ) Köchin gelten, sei es aufgrund der Gleichwertigkeitsbescheinigung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) bzw. aufgrund der Tatsache, dass keine Niveaubestätigung für eine italienische Berufsqualifikation als Köchin notwendig ist. 2. Die Beklagte sei zu verpflichten, Lohnnachzahlungen für die Zeit vom 01.07.2018 - 31.12.2022 von insgesamt CHF 25'659.85 brutto (CHF 22'542.50 netto) zuzüglich Zinsen in der Höhe von 5% seit dem 31.12.2022 zu bezahlen.