Da dem Kläger mit Schreiben vom 22. November 2022 (gleichentags übergeben) rechtsgültig gekündigt wurde, endete das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist von einem Monat am 23. Dezember 2022. Folglich hat der Kläger über dieses Datum hinaus keinen Anspruch auf Lohn. Die Klage ist vollumfänglich abzuweisen. IV. Kosten- und Entschädigungsfolgen