A._ als Verwaltungsratspräsident war zum Zeitpunkt der Kündigung im Handelsregister als zur Vertretung ermächtigte Person der Beklagten mit Einzelunterschrift ausgewiesen. Da er (gegen aussen) als einzelzeichnungsberechtigter Verwaltungsrat befugt war, für die Beklagte dem Kläger gegenüber die Kündigung auszusprechen, und die Kündigung überdies schriftlich überreicht wurde, wurde dem Kläger rechtsgültig gekündigt. 4. Fazit