Ziffer 4 des Organisationsreglements befasst sich mit der Aufteilung der Kompetenzen zwischen dem Verwaltungsrat und dem CEO bzw. der Geschäftsleitung (vgl. Titel von Ziffer 4). In Ziffer 4.3 lit. a wird unter anderem bestimmt, dass der Verwaltungsrat für die Ernennung und Abberufung von Mitgliedern der Geschäftsleitung die Entscheidkompetenz hat. In Ziffer 2.6 des Organisationsreglements wird sodann festgehalten, dass für einen gültigen Beschluss an einer Verwaltungsratssitzung die Mehrheit der Verwaltungsräte anwesend sein müssen. -7-