3.2. Die Modalitäten der Kündigung des Arbeitsvertrags wurden in Ziffer 8 des klägerischen Arbeitsvertrags umschrieben. Dort wurde festgehalten, dass der Arbeitsvertrag von beiden Parteien schriftlich und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat jederzeit beendet werden kann, wobei die Kündigung mit Ablauf der Kündigungsfrist (und somit nicht auf das darauffolgende Monatsende hin) wirksam wird.