1.2.1. Die Beklagte bringt vor, A._ habe am 22. November 2022 für die Beklagte an einer Sitzung gegenüber dem Kläger die Kündigung ausgesprochen und dem Kläger anschliessend ein von ihm unterzeichnetes Kündigungsschreiben übergeben. Die Sitzung sei ad hoc einberufen worden und habe den Charakter einer Verwaltungsratssitzung mit einem einzigen Traktandum der Kündigung des Klägers gehabt. Es sei über diese Sitzung ein Verwaltungsratssitzungsprotokoll erstellt worden.