Zeitpunkt der Kündigung Mitglied des Verwaltungsrats gewesen sei, hätte der Kläger an der Verwaltungsratssitzung, welche für seine Entlassung vorgeschrieben gewesen sei, teilnehmen oder zumindest dazu eingeladen werden müssen. Eine solche Verwaltungsratssitzung habe jedoch nicht stattgefunden und deshalb sei die Kündigung nichtig.