3. Mit Schreiben vom 22. November 2022 kündigte A._ dem Kläger das Arbeitsverhältnis mit der Beklagten unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist von einem Monat per 23. Dezember 2022. Dieses Schreiben wurde dem Kläger gleichentags übergeben. 4. Die letzte Lohnabrechnung erfolgte per Dezember 2022. Dem Kläger wurde der vereinbarte Lohn von Fr. 6'000.– brutto ausbezahlt. 5. Der Kläger erachtet die Kündigung als ungültig und verlangt Lohn für den Zeitraum vom Januar bis Mai 2023 in Höhe von Fr. 30'000.– brutto (5 x Fr. 6'000.–). 6. Auf die Sachdarstellung der Parteien ist im Einzelnen, soweit entscheidrelevant, in den nachfolgenden Erwägungen einzugehen.