1. Der Kläger wurde mit Arbeitsvertrag vom 30. Dezember 2021 bei der Beklagten als CEO mit einem Arbeitspensum von 50 % und einem Jahreslohn von Fr. 72'000.– brutto angestellt. Gleichzeitig erklärte sich der Kläger bereit, die Position des Delegierten des Verwaltungsrats ohne gesonderte Vergütung zu übernehmen. 2. Gemäss Handelsregisterauszug der Beklagten wurde am 10. Januar 2022, nebst A._ als Präsident des Verwaltungsrates mit Einzelunterschrift, der Kläger als -3- Delegierter des Verwaltungsrats mit Einzelunterschrift im Schweizerischen Handelsregister eingetragen.