1. Mit Eingabe vom 21. August 2023 (Datum Poststempel) reichte der Kläger beim hiesigen Gericht die vorliegende Klage mit den eingangs erwähnten Rechtsbegehren samt Beilagen ein. Die Klagebewilligung des Friedensrichteramts der Kreise […] der Stadt Zürich datiert vom 19. April 2023 und wurde gleichentags an den Kläger verschickt, womit die dreimonatige Frist zur Einreichung der Klage (Art. 209 Abs. 3 ZPO) unter Berücksichtigung der Gerichtsferien gewahrt wurde.