2.4. Zutreffend ist schliesslich, dass die Pandemiesituation aktuell gebannt scheint und behördlich keine besonderen Massnahmen mehr verordnet bzw. erforderlich sind. Es ist indes keineswegs so, dass sich gesichert sagen lässt, es bestehe in absehbarer Zeit keinerlei Gefahr mehr hinsichtlich des Ausbruchs einer - 36 -