Sodann bestehe aufgrund der Aufhebung der Covid-Massnahmen kein schutzwürdiges Interesse eines zukünftigen Arbeitgebers, die diesbezügliche Haltung des Klägers zu kennen. Mit der Aufhebung der Covid-Zertifikatspflicht per Mitte Februar 2022 seien sämtliche Fragen zu Covid-Massnahmen arbeitsverhältnisirrelevant geworden. Schliesslich sei auch die Wortwahl "stattlich" (recte: "staatlich") - 31 - nicht mit dem Klarheitsmassstab vereinbar und somit falsch sowie missverständlich. Entsprechend sei der im Rechtsbegehren 1 aufgeführte Satz des Arbeitszeugnisses ersatzlos zu streichen.