Es steht fest und ist unbestritten, dass der Kläger die von der Beklagten berechtigter Weise angeordneten Covid-Spucktests konsequent und schliesslich abschliessend verweigert hat. Diese Weigerung erfolgte, nachdem die Beklagte mehrfach das Gespräch gesucht und auf Ersuchen des Klägers rechtliche Abklärungen in Auftrag gegeben und diese dem Kläger eröffnet hatte. Ebenso hatte sie ihn verwarnt und ihm rechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung angedroht. Es blieb der Beklagten letztlich nichts anderes, als den Kläger zunächst sofort von seiner Arbeitspflicht freizustellen. 8. Rechtmässige ordentliche Kündigung