nicht mit der Frage des Schutzes einer Impfung vermengt werden. Es ist kaum bestreitbar, dass eine regelmässige Testung dazu dient und dienlich ist, etwaige Ansteckungen zu erkennen und die betroffenen Mitarbeiter sofort aus dem Betrieb zu nehmen. Auf die Frage, ob die Beschränkung der Testpflicht auf Mitarbeitende ohne Zertifikat gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstösst (so der Kläger), muss an dieser Stelle noch nicht eingegangen werden.