3.3. Die konkreten Tätigkeiten, welche der Kläger während seiner Anstellung bei der Beklagten ausübte, lassen sich den Arbeitsverträgen und dem Zwischen- bzw. dem Schlusszeugnis entnehmen. Soweit hier interessierend, war der Kläger zuletzt unter der Bezeichnung "Sozialpädagoge" auf der Lehrlings- und Erwachsenenwohngruppe […] für die Betreuung von Personen im Alter von 16 bis 25 Jahren zuständig.