Zuletzt bzw. ab Mai 2020 bis zur Kündigung war er als "Sozialpädagoge" in der Betreuung von jungen Erwachsenen und Lehrlingen eingesetzt. Während eines Einsatzes als Aushilfe auf Abruf umfasste die Tätigkeit des Klägers auf der Wohnund Tagesgruppe für über 18-jährige auch (oder) die Hilfe in der Schule und der Ausbildung (so der Vertrag betreffend eine Anstellung als Aushilfe auf Abruf vom 28. Oktober 2010).